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Vernachlässigte Hunde dürfen durch Behördern veräußert werden

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(@frank)
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 Vor Gericht wurde kürzlich entschieden, dass ein vernachlässigter Hunde durchaus von Behörden veräußert werden darf. Wenn ein Hund seinem Besitzer weggenommen wird, da dieser das Tier nicht ausreichend versorgen kann, so kann er veräußert werden wenn eine Unterbringung nicht möglich ist. Es hatte ein Hundebesitzer geklagt dessen Hund ihm entzogen wurde und dann verkauft wurde. Die Klage wurd entsprechend abgewiesen, die Kosten die ein Hund im Tierheim erzeugt sind zu minimieren, wenn ein Verkauf also dienlich ist, darf dieser auch durchgeführt werden.

 
Veröffentlicht : 21/05/2013 12:11 pm
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