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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, Hunde und Katzen dürfen in Mietverträgen nicht einfach ausgeschlossen werden. Eine generelle Untersagung ist damit nicht mehr möglich. Dies stellt eine Benachteiligung der Mieter dar und sei daher unwirksam. Immer öfter wird es nämlich zum Problem, dass man keine Wohnung mehr findet, da fast kein Vermieter eine Tierhaltung erlaubt. Doch gestattet ist mit dieser Regelung bei weitem nicht alles, Hunde die permanent bellen oder den Bewohnern andersweitig auf den Nerv rücken sind nach wie vor auszuschließen. Für alle Tierfreunde aber an sich ein positives Urteil.
Themenstarter Veröffentlicht : 26/03/2013 1:17 pm