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Hundebesitzer können die Hundebetruung beispielsweise im Urlaub von der Steuer absetzen. Dies ist möglich, wenn de. Hund zu hause betreut wird. Da er rechtlich gesehen teil des Haushaltes ist ist die Pflege etc. auch ansetzbar. Die Höhe liegt pro Jahr bei maximal 4000 euromoder aber 20 Prozent vom Jahreseinkommen, jenachdem was eher zutrifft. Doch Achtung, dies gilt wirklich nur wenn der Hund im eigenen Haushalt verbleibt und nicht in ein Tierhotel geht.
Veröffentlicht : 24/07/2013 11:35 am