Die derzeit stark umstrittene Berliner Bettensteuer gibt auch für Hunde von Touristen, wie die „Berliner Morgenpost“ berichtete. Dabei bezieht sie sich auf eine Erklärung der Berliner Finanzverwaltung, die sie zu der seit Januar 2014 geltenden sogenannten City-Tax herausgab. Ausnahmen gelten lediglich für Behindertenhunde, Wachhunde, oder andere, nachweislich aus beruflichen Gründen mitgeführten Vierbeinern. Finanzsenator Ulrich Nußbaum bestätigte auf Anfrage, die Gültigkeit der Bettensteuer auch für Hunde, da Hoteliers für Hunde auch ein zusätzliches Entgeld verlangen. Wie lange die Berliner Bettensteuer allerdings überhaupt bestehen bleibt, ist unklar. Aktuell bereitet der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Dehoga eine Musterklage dagegen vor. Berlin hat als bis jetzt einziges Bundesland eine Steuer für Übernachtungen eingeführt. Demnach wird auf den eingenommenen Übernachtungspreis eine fünf-prozentige Steuer erhoben.