Gericht verbietet Strangulation von Welpen

Um gegen die Massentötung von Hunden in Alaska zu protestieren, sollten im Rahmen einer „Kunst-Performance“ in Berlin junge Hunde geschlachtet werden. Dem hat das Berliner Verwaltungsgericht einen Riegel vorgeschoben. Es verwies darauf, dass laut Tierschutzgesetz Tieren kein Leid ohne vernünftigen Grund zugefügt werden darf. Ein solcher liegt bei der geplanten Demonstration jedoch nicht vor. Auch die im Grundgesetz festgeschriebene Kunstfreiheit ändert daran nichts. Die demonstrative Tötung war für das Spandauer Theater geplant. Während der Performance sollten zwei Hundewelpen stranguliert werden um bewusst zu machen, wie brutal die ähnlich ablaufende Tötung von unerwünschten Hunden ist. So werden beispielsweise ausgediente Jagdhunde in Spanien, oder altersschwache Schlittenhunde in Alaska erdrosselt. Das Verwaltungsgericht Berlin sieht darin allerdings keinen ausreichenden Grund für die geplante Tötung der Hunde-Welpen und verweigerte dafür die beantragte Genehmigung.