Gesetzlich verordneter Gassi-Gang?

In der Schweiz soll die Heimtierverordnung aktualisiert werden. Geplant ist darin, unter anderem, die Regelung über Größe und Art der Unterbringung beim Transport von Hunden, oder der Platz den Hunde in einer Wohnung zur Verfügung haben müssen. So sollen Hunde beispielsweise im Auto mindestens genug Platz haben, um sich drehen und ausgestreckt liegen zu können. Außerdem wird darin neuerdings auch festgelegt, dass Hunde regelmäßig Gassi gehen müssen. Wie genau der Gesetzgeber das regeln oder gar kontrollieren will, ist allerdings unklar. Wahrscheinlicher als eine Strafandrohung bei Nichtbeachtung ist eher, dass sich Hundehalter, durch diesen Passus in der Heimtierverordnung, der Notwendigkeit des regelmäßigen Auslaufs für Hunde besser bewusst werden sollen. Noch immer gibt es sehr viele übergewichtige Hunde, die physisch und psychisch, unter fehlender Bewegungsmöglichkeiten leiden.