Hundegesetz jetzt auch in Thüringen

Wie gefährlich ein Hund ist, dass hängt hauptsächlich von seiner Haltung und Erziehung ab. Immer wieder wird von besorgten Bürgern gefordert, die Politiker sollen verbindliche Regelungen treffen, um Passanten vor befürchteten Angriffen Hunde zu schützen. Lediglich Niedersachsen und Thüringen haben bisher noch kein Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Hunde eingeführt. Jetzt hat auch das Bundesland Thüringen einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, über den gestern erstmals beraten wurde. Notwendig war dies geworden, weil allein in diesem Jahr in Thüringen zwei Menschen infolge von Hundeattacken gestorben waren. Daraufhin hatte es etliche Eingaben und Beschwerden von Bürgern gegeben, die mehr Einschränkungen für das Halten von sogenannten Kampfhunden forderten. Dementsprechend hitzig ging es auch bei der gestrigen Debatte über den Gesetzesentwurf im Thüringer Landtag zu. Die meisten Abgeordneten plädierten für eine strengere Kontrolle der Hundehalter. Uneinig waren sich die Politiker allerdings über die zusammen gestellte Liste der gefährlichen Hunderassen, auf der unter anderem Pitbull-Terrier, Bullterrier und American Staffordshire-Terrier stehen. Geplant ist, dass für die Haltung der Hunde auf dieser Liste zukünftig eine besondere Ausbildung notwendig ist. Außerdem muss ein „Bedarf“ nachgewiesen werden, wie er zum Beispiel für den Gebäudeschutz möglich wäre. Dagegen wehrten sich die Bündnisgrünen, die es für falsch halten, mehrere Hunderassen unabhängig von ihrer Erziehung unter Generalverdacht zu stellen. Weiterhin ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde geplant und die Kennzeichnungspflicht durch einen Mikrochip. Vorerst sollen die Maßnahmen für fünf Jahre auf ihre Wirksamkeit hin geprüft werden, bevor das Gesetz endgültig evaluiert wird.