Wie das Amtsgericht Wiesbaden jetzt festlegte, haben Tiere keinen Anspruch auf ein Schmerzensgeld. Zwar sind Tiere Lebewesen, jedoch uns Menschen nicht gleichgestellt. Das Urteil erging im Fall eines Verfahrens, in dem der Besitzer eines Hundesalons von einem Kunden im Namen dessen Neufundländers auf Schmerzensgeld verklagt worden war. Nach Meinung des Hundehalters musste sein Hund bei der Fellpflege Schmerzen erleiden und große Angst ausstehen, wofür ihm eine Entschädigung zustünde. Diese Forderung lehnten die Richter jedoch aus den o.g. Gründen ab.