Hund zum Tod durch Steinigung verurteilt

Tierliebe nimmt mitunter sehr eigenwillige Züge an – Religion allerdings auch. So wurde jetzt in Israel ein streunender Hund zum Tod durch Steinigung verurteilt. Ein leicht verwirrter Rabbiner-Richter in Jerusalem, hielt das Tier für die Reinkarnation eines verhassten, nicht religiösen Anwalts, der 20 Jahre zuvor das Gericht beleidigt hatte. Als ein großer Hund zwanzig Jahre später, im extrem orthodoxen Stadtteil „Mea Schearim“ für Unruhe sorgte, erinnerte sich der Richter an den inzwischen verstorbenen Anwalt. Nach Aussage des Richters hätte er damals den Anwalt mit einem Fluch belegt, damit dessen Seele nach seinem Tod in einem Hund weiter leben sollte, die für orthodoxe Juden als „unrein“ gelten. Daraufhin lies der Richter den Hund fangen und verurteilte ihn zum Tod durch Steinigung. Das Urteil sollte durch die Kinder des orthodoxen Stadtteils vollstreckt werden. Zum Glück für den Hund, konnte er entkommen. Den Kindern, die einer solchen extrem rückständigen und unmenschlichen Sozialisation ausgesetzt sind, ist ähnlich viel Glück zu wünschen. Israelische Tierschützer haben das Rabbiner-Gericht jetzt wegen Tierquälerei verklagt.