Wegen Tierquälerei muss sich jetzt ein 44-jähriger Mann aus Wandsbek vor Gericht verantworten. Vor einem Jahr war der Hundebesitzer mit seinem Pudel unterwegs, als sein Hund in eine Auseinandersetzung mit einem kleinen 9-jährigen Mischlingsrüden geriet. Um den Kampf zwischen den kleinen Hunden zu beenden, trat der Angeklagte den Mischling mit unverhältnissmäßiger Härte. Dabei brach dem Tier das rechte Hinterbein und er verlor einen Zahn. Jetzt wurde Edwin T. für seine Unbeherrschtheit vom Amtsgericht Wandsbek zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt. Das ist ein relativ mildes Urteil. Auch wenn es nur in seiner Absicht lag, die Hunde voneinander zu trennen, zeigt die angerichtete schwere Verletzung des Tieres doch, dass er aufgrund seiner maßlos angewandten Gewalt als Hundehalter ungeeignet ist.