Neues Hundegesetz tritt in Niedersachsen in Kraft

Ab heute tritt das für Niedersachsen beschlossene neue Hundegesetz in Kraft. Das beinhaltet, dass für alle Hunde die älter als 6 Monate sind, eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestsumme über eine Viertelmillion Euro für Personenschäden und über eine halbe Million Euro, für Sachschäden abgeschlossen werden muss. Außerdem muss jeder Hund mit einer implantierten Kennzeichnung bei den Ordnungsämtern registriert werden. „Beim Einreichen der Unterlagen ist es wichtig, dass die Hundesteuernummer

angegeben wird“, erklärt die Sprecherin der Stadtverwaltung Osnabrück. Die Kosten für das Implantieren des Erkennungschips liegt bei circa 50 Euro, die Versicherungen zwischen 50 und 150 Euro, je nach Versicherungsgesellschaft. Lobend über die Gesetzesänderung äußerte sich die Vorsitzende des Meller Tierschutzvereins, Anita Bockrath: „Das Gesetz nimmt die Halter in die Pflicht, ohne dabei die Bedürfnisse der Hunde einzuschränken. Durch Sachkundenachweis und Versicherungspflicht werden Interessenten jetzt vor der Anschaffung eines Hundes gezwungen, sich über die Bedürfnisse, artgerechte Haltungsbedingungen und rassetypische Eigenschaften umfassend zu informieren.

Sachkundige Hundehaltung ist nicht nur gut für die Tiere, sondern vermeidet auch von vornherein Gefahren für die Umgebung – das neue Gesetz setzt auf Gefahrenprävention und nicht auf pauschale Vorverurteilung bestimmter Rassen.“ Das ist allerdings nur die halbe Wahrheit. Nicht nur, dass zu den vorgeschriebenen und notwendigen Impfungen jetzt die Chip- und Versicherungskosten für den Halter anfallen, ab dem 1. Juli 2013 müssen alle Hundehalter einen Sachkundenachweis vorlegen, für den weitere Gebühren in Höhe von 200 Euro gezahlt werden müssen. Mit diesem Gesetz wurde für Menschen mit einem geringeren Einkommen die Haltung eines Hundes fast unmöglich gemacht.