Wenn ein Tourist von einem Hund verletzt wird, muss eventuell auch der Reiseveranstalter dafür haften, wenn der Hundehalter nicht ermittelt werden kann, er nicht ausreichend versichert oder aus anderen Gründen nicht haftbar zu machen ist. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz im Fall einer Schadensersatzklage. Der 72-jährige Kläger hatte an einer Auslandsreise teilgenommen und war von zwei Wachhunden in einem Geschäft angegriffen worden, dessen Besuch vom Reiseveranstalter geplant worden war. Der Reiseveranstalter, der von den bissigen Tieren wusste, hätte nach Meinung des Gerichts die Pflicht gehabt, die Touristen vor den Hunden zu warnen. Da das Unternehmen dem nicht nachkam, ist es gegenüber dem Geschädigten haftbar. Der Kläger hatte sich aufgrund seines Alters im Schatten ausruhen wollen und übersah die angeketteten Hunde, die ihn angegriffen.