Zukünftig kann es für Hundehalter schwieriger werden, sich vor Regressansprüchen zu drücken. Erstmals wurde im Fall eines gerissenen Rehkitzes über eine DNA-Analyse ermittelt, wessen wildernder Hund dafür verantwortlich ist. An einem im Enzkreis tot aufgefundenen Reh wurden Hundebißspuren gefunden. Der Hundehalter der den Fund des toten Rehkitzes angezeigt hatte gab an, dass sein Hund das Tier bereits tot vorgefunden hätte. DNS-Vergleiche von Speichelproben des Tieres und an der Bisswunde des toten Rehs ergaben jedoch eine Übereinstimmung. Daraufhin müssen jetzt die Behörden entscheiden, ob der Hund als gefährlich eingestuft wird. Falls ja kann über den Hund Leinen- und Maulkorbzwang verhängt werden. Positiv für den Halter dürfte sich auswirken, dass er die Jagdbehörden über das tote Reh informiert hat. Das werden allerdings im Falle einer zu befürchtenden Strafe die wenigsten Hundehalter tun. Da andererseits die Zahl der durch wildernde Hunde getöteten Wildtiere wächst und die ersten Bundesländer bereits eine Pflicht für Identifizierungschips eingeführt haben, ist es vielleicht nur noch eine Frage der Zeit, wann auf diese Chips auch die DNA-Sequenz der Tiere gespeichert wird, so dass zukünftig jedes von einem Hund verursachte Problem dem jeweiligen Hund und seinem Halter zugeordnet werden kann.