Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hat jetzt entschieden, dass Hunde die den so genannten Wesenstest bestanden haben, nicht dem Leinenzwang unterliegen. Das gilt auch für die als Kampfhunde gelisteten Tiere. Das Gericht widersprach damit der Forderung, unterschiedliche Verordnungen für die verschiedenen Hunderassen einzuführen. Nach Ansicht des BayVGH verstößt ein eigens für bestimmte Rassen eingeführter Leinenzwang gegen den Verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz. Den Leinenzwang für Hunde, die bereits als aggressiv auffällig geworden waren, befürwortete das Gericht allerdings. Wenn aufgrund verschiedener Vorkommnisse eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Passanten angenommen werden muss, ist die Verpflichtung zum Leinen- und Maulkorbzwang für die jeweiligen Hundehalter angemessen und kommt dieser einer entsprechenden behördlichen Aufforderung nicht nach, kann auch ein Bußgeld erhoben werden.