Oberster Gerichtshof Rumäniens bestätigt Gesetz zur Tötung von Straßenhunden

Trotz der wachsenden Proteste hat der Oberste Gerichtshof Rumäniens jetzt das Gesetz bestätigt, das von der Regierung verabschiedet worden war, um das Töten streunender Hunde zu legalisieren. Demnach können Straßenhunde, die von Hundefängern gefangen wurden, nach einer Frist von zwei Wochen getötet werden, wenn sich bis dahin kein Besitzer meldet. Dagegen demonstrierten erneut Tierschützer in Rumänien und – zur Unterstützung – in verschiedenen europäischen Ländern. „Es wäre doch viel besser, wenn alle Hunde im Land sterilisiert würden“, erklärte eine der Demonstrantinnen. Die Regierung besteht jedoch auf der neuen Regelung. Grund dafür ist die wachsende Zahl an herrenlosen Hunden. Allein in der Hauptstadt Bukarest wird deren Zahl auf rund 60.000 geschätzt. Da die Tiere zu wenig Futter finden, kommt es gehäuft zu Angriffen auf Kinder. So war die Debatte vor rund vier Wochen erneut angefacht worden, nachdem ein kleiner Junge auf der Straße von Hunden totgebissen wurde. So schwer die Entscheidung der Regierung für Mitteleuropäer zu akzeptieren ist; Rumänien hat einen sehr niedrigen Lebensstandard, so dass der Unterhalt, oder die teure Sterilisation von Hunden, nicht gerade einen großen Stellenwert hat. Alternativ zur Tötung bestünde ja auch die Möglichkeit, die gefangenen Hunde aus dem Tierheim zu holen. Das jedoch können sich viele Rumänen einfach nicht leisten. Die Kritik, die an der Tötung der Hunde aus dem Ausland geübt wird, von Menschen deren Lebensunterhalt gesichert ist, ist nicht nur unfair, sondern auch Heuchelei. Statt Forderungen zu stellen, die für das Land finanziell, angesichts der gravierenden Probleme, nicht zu stemmen sind, hätte auch einfach Hilfe angeboten werden können.