Aufsichtspflicht bei Hunden

Der Besitzer eines Tieres ist immer verantwortlich für dessen Tun. Das bringt oft eine Schadensersatzpflicht mit sich, die schwindelerregende Höhen erreichen kann. Deshalb ist es unumgänglich, für seinen Hund auch eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Doch auch eine Versicherung entbindet nicht vor der Aufsichtspflicht. Diese gilt nicht nur gegenüber anderen Menschen, sondern auch für Wildtiere, denen Hunde gern nachstellen. Jeder Hundebesitzer ist verpflichtet, so auf seinen Hund einzuwirken, dass er nicht frei lebenden Tieren hinterher rennt, was oft mit schweren Verletzungen des Wildtiers endet. Geschieht dies doch einmal und kommt dadurch ein Wildtier für den Hundebesitzer erkennbar zu Schaden, ist es nicht nur die angemessene Handlungsweise eines Tierfreundes, sondern auch rechtliche Pflicht und Nachweis für das eigene Verantwortungsbewusstsein, die Behörden darüber zu informieren, damit diese die notwendigen Maßnahmen einleiten können, um dem verletzten Wildtier zu helfen oder wenn nötig weiteres Leid zu ersparen. Unfälle mit und durch Haustiere verursacht lassen sich nie ganz vermeiden. Entscheidend ist, wie besonnen wir damit umgehen.