Das Düsseldorfer Gericht hat jetzt das Büroverbot für einen Hund bestätigt, gegen das die Mitarbeiterin einer Werbeagentur geklagt hatte. Die Klägerin hatte argumentierte damit, dass andere Mitarbeiter ihren Hund ebenfalls mitbringen dürften. Die Verbannung ihres Mischlingshundes verstoße deshalb gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Das Gericht widersprach dem jedoch. Zwar dürften auch andere Mitarbeiter ihre Hunde mitbringen, doch der Hund der Klägerin hatte bereits mehrfach den Arbeitsablauf gestört, weshalb sich die anderen Kollegen, im Beisein des Hundes, nicht mehr wohlfühlten. Deswegen hat der Arbeitgeber das Recht, dem Hund den Zutritt zu verbieten, auch wenn andere Mitarbeiter ihren Hund weiterhin mitbringen dürfen. Zwar kann die Klägerin gegen das Urteil in Berufung gehen, doch eine Änderung der Entscheidung ist nicht zu erwarten.