Chippflicht für Hunde

In Österreich ist es seit acht Monaten Pflicht, allen Hunden einen Mikrochip zu implantieren, durch die die Tiere ihren Besitzern zugeordnet werden können. Dadurch können entlaufene Hunde leicht ihren Besitzern zurück gebracht werden. Trotzdem ist es oft schwierig für Tierheime, denen freilaufende Hunde gebracht werden, die Besitzer ausfindig zu machen. Denn das Ganze funktioniert natürlich nur, wenn sich der Besitzer auch hat registrieren lassen. Ist der Chip nicht aktiviert, können auch die Daten über den Halter nicht abgelesen werden. Das scheint jedoch vielen Besitzern nicht bewusst zu sein. Tierheimmitarbeiter Krebitz erläutert in einem Interview: „Zwar hat der Hund dann seine Erkennungsnummer, doch scheint er in keiner Datenbank auf. Viele Besitzer scheinen wohl nicht zu wissen, dass sie ihr Tier noch zusätzlich registrieren müssen.“ Die Anmeldung kann über die Bezirksverwaltung, oder einen Tierarzt erfolgen. Der Grund für die oft fehlende Registrierung, kann allerdings auch in der fehlenden Zustimmung vieler Hundebesitzer zu diesem neuen Gesetz liegen. Denn für die Befürworter und die Hersteller dieser Implantate, ist die erzwungene Markierung von Haustieren nur der erste Schritt und eine tolle Studie über die Langzeitwirkung. Bereits jetzt werden Stimmen laut, diese ach so sinnvolle Maßnahme doch auch bei Kindern einzusetzen. Zu ihrem Schutz versteht sich. Hat man das erst einmal geschafft, sind die zukünftigen Anwendungsmöglichkeiten ausbaufähig.