Tierheime durch Kampfhunde überfordert

Seit vor zwei Jahren das „Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren“ eingeführt wurde, müssen Besitzer von Kampfhunden einen Wesenstest ihrer Vierbeiner vorlegen. Können sie dies nicht, wird der Hund durch das jeweilige Ordnungsamt beschlagnahmt. Nicht nur für die Hundehalter ist dies schwer. Die Leidtragenden sind vor allem die Hunde – und die Tierheime. Denn hier landen die Tiere, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen. Das hat in den letzten zwei Jahren die ohnehin oft überfüllten Tierheime weit stärker beansprucht, als räumlich und arbeitsmäßig zu bewältigen ist. Marlies Koser, Geschäftsführerin des Tierschutzvereins Halle, ist verärgert über die Umsetzung des Gesetzes, dass eigentlich zum Schutz von Mensch und Tier gedacht war. Koser: „Die Schraube wird an der falschen Seite gedreht. Was uns auf die Barrikaden bringt, ist, die Tiere so leiden zu sehen – die Kampfhunde sitzen hinter Gittern mit lebenslanger Haft“. Statt den Besitzern Tiere zu entziehen und die Last den Tierheimen aufzubürden, sollte eher bei den Züchtern angesetzt werden, die viele der Hunde zur Aggressivität erziehen. Dort anzusetzen, wo die Probleme beginnen, wurde bisher leider versäumt.