„Gefährliche Hunde“ müssen angeleint bleiben

In einem Kölner Park wurde am Neujahrstag ein fünfjähriger Junge von einer Rottweiler-Hündin angegriffen und schwer verletzt. Der nicht angeleinte Rottweiler war ohne ersichtlichen Grund auf das Kind losgegangen, dass mit seiner Oma und deren Hund im Park spazieren ging. Der hinzu eilende Besitzer des Rottweilers gab an, seinen Hund auf einer Freilauffläche abgeleint und aus den Augen verloren zu haben. Gegen ihn wird wegen Körperverletzung und Verstoßes gegen die Hundeverordnung ermittelt. Auch wenn eine für Hunde ausgewiesene Freilauffläche vorhanden ist, ist der Besitzer eines als gefährlich eingestuften Hundes verpflichtet, seinen Hund angeleint zu lassen und nicht ohne Maulkorb das eigene Grundstück zu verlassen. Da es immer wieder zu Angriffen durch Rottweiler kommt, sollte man sich schon gut überlegen, ob sich diese Rasse als Stadthund eignet.