Hundesteuer wird von vielen Hundehaltern nicht ernst genommen. Bisher obliegt es dem Halter seinen Hund beim Finanzamt mit anzugeben und die dafür fällige Steuer zu bezahlen. Deshalb versuchen die verschiedenen Städte und Gemeinden andere Wege zu nutzen, um säumige Zahler aufzuspüren. So werden Mitarbeiter der Ordnungsämter angehalten, bei Rundgängen auf Steuermarken an Hundehalsbändern zu achten und falls diese nicht vorhanden sind, den Hundebesitzern einen Strafzettel auszustellen. In Aachen gingen die Beamten noch weiter. Nach dem Zufallsprinzip wählten sie 10 Prozent aller Immobilienbesitzer aus und forderten sie auf, Angaben über die in ihren Immobilien vorhandenen Hunde zu machen. Die Stadtverwaltung beruft sich dabei auf einen Paragraphen in der Hundesteuersatzung, die rechtlich verpflichtet, auf Nachfrage der Ämter die Zahl der Hunde zu benennen. Markus Hess, Leiter einer großen Hausverwaltung in Aachen ist empört über die Forderung. Hess: “ Soll ich jetzt jeden einzelnen Mieter kontrollieren? Das ist doch Bespitzelung. Wenn die Stadt Geld haben will, dann soll sie sich auch selbst darum kümmern“. Die Kommune verweist auf die rechtliche Verpflichtung des Hausverwaltungen hin. Wie jedoch eine solche Kontrolle in größeren Anlagen ernsthaft durchgeführt werden soll, dazu äußern sich die Mitarbeiter der Ordnungsämter nicht.