Archiv der Kategorie: Recht

Erster DNA-Test für Hund

Zukünftig kann es für Hundehalter schwieriger werden, sich vor Regressansprüchen zu drücken. Erstmals wurde im Fall eines gerissenen Rehkitzes über eine DNA-Analyse ermittelt, wessen wildernder Hund dafür verantwortlich ist. An einem im Enzkreis tot aufgefundenen Reh wurden Hundebißspuren gefunden. Der Hundehalter der den Fund des toten Rehkitzes angezeigt hatte gab an, dass sein Hund das Tier bereits tot vorgefunden hätte. DNS-Vergleiche von Speichelproben des Tieres und an der Bisswunde des toten Rehs ergaben jedoch eine Übereinstimmung. Daraufhin müssen jetzt die Behörden entscheiden, ob der Hund als gefährlich eingestuft wird. Falls ja kann über den Hund Leinen- und Maulkorbzwang verhängt werden. Positiv für den Halter dürfte sich auswirken, dass er die Jagdbehörden über das tote Reh informiert hat. Das werden allerdings im Falle einer zu befürchtenden Strafe die wenigsten Hundehalter tun. Da andererseits die Zahl der durch wildernde Hunde getöteten Wildtiere wächst und die ersten Bundesländer bereits eine Pflicht für Identifizierungschips eingeführt haben, ist es vielleicht nur noch eine Frage der Zeit, wann auf diese Chips auch die DNA-Sequenz der Tiere gespeichert wird, so dass zukünftig jedes von einem Hund verursachte Problem dem jeweiligen Hund und seinem Halter zugeordnet werden kann.

Neues Hundegesetz tritt in Niedersachsen in Kraft

Ab heute tritt das für Niedersachsen beschlossene neue Hundegesetz in Kraft. Das beinhaltet, dass für alle Hunde die älter als 6 Monate sind, eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestsumme über eine Viertelmillion Euro für Personenschäden und über eine halbe Million Euro, für Sachschäden abgeschlossen werden muss. Außerdem muss jeder Hund mit einer implantierten Kennzeichnung bei den Ordnungsämtern registriert werden. „Beim Einreichen der Unterlagen ist es wichtig, dass die Hundesteuernummer

angegeben wird“, erklärt die Sprecherin der Stadtverwaltung Osnabrück. Die Kosten für das Implantieren des Erkennungschips liegt bei circa 50 Euro, die Versicherungen zwischen 50 und 150 Euro, je nach Versicherungsgesellschaft. Lobend über die Gesetzesänderung äußerte sich die Vorsitzende des Meller Tierschutzvereins, Anita Bockrath: „Das Gesetz nimmt die Halter in die Pflicht, ohne dabei die Bedürfnisse der Hunde einzuschränken. Durch Sachkundenachweis und Versicherungspflicht werden Interessenten jetzt vor der Anschaffung eines Hundes gezwungen, sich über die Bedürfnisse, artgerechte Haltungsbedingungen und rassetypische Eigenschaften umfassend zu informieren.

Sachkundige Hundehaltung ist nicht nur gut für die Tiere, sondern vermeidet auch von vornherein Gefahren für die Umgebung – das neue Gesetz setzt auf Gefahrenprävention und nicht auf pauschale Vorverurteilung bestimmter Rassen.“ Das ist allerdings nur die halbe Wahrheit. Nicht nur, dass zu den vorgeschriebenen und notwendigen Impfungen jetzt die Chip- und Versicherungskosten für den Halter anfallen, ab dem 1. Juli 2013 müssen alle Hundehalter einen Sachkundenachweis vorlegen, für den weitere Gebühren in Höhe von 200 Euro gezahlt werden müssen. Mit diesem Gesetz wurde für Menschen mit einem geringeren Einkommen die Haltung eines Hundes fast unmöglich gemacht.

Jagdinstinkt und Hunde

In Saarbrücken dürfen Hunde außerhalb der Stadt auch ohne Leine laufen. Dazu gehören auch die Wälder und Feldraine. So gut das auch für Hund und Halter ist, birgt es doch auch viele Risiken. Problematisch ist, dass viele Halter ihre Hunde nicht gut genug erzogen haben, so dass diese auf Kommandos und Rufe des Halters nicht reagieren. Das führt immer wieder dazu, dass Haushunde wildern und auch trächtige Ricken und neugeborene Kitze jagen. Saarbrücker Stadtförster Ralf Blechschmidt ist besorgt. Gerade die Monate Mai und Juni sind eine „sensible Zeit“, in denen viele Tierarten ihren Nachwuchs aufziehen und viel Ruhe brauchen. Blechschmidt: „Es gibt immer wieder Fälle, in denen Wild zu Tode gehetzt wird. Dann muss ein Jäger den Gnadenschuss geben. Das Rehwild bekommt jetzt Junge.“ Hunden ist der Jagdtrieb angeboren und selbst dem besterzogensten Tier wird es schwer fallen, seinen Jagdinstinkt im Wald zu unterdrücken. Deshalb ist es besonders wichtig, dass sich Hundebesitzer auch um die Abläufe im Wald informieren, in die sie indirekt, über die Hunde eingreifen. Auch wenn wie in Saarbrücken, in vielen Wäldern der Freilauf erlaubt ist; wildernde Hunde sind verboten und dürfen ohne Rücksicht von Jägern erschossen werden. Auch muss ein Hund sich immer im „Einwirkungsbereich“ seines Halters befinden. Das bedeutet, er muss auf Kommando bei Fuß gehen. Hunde die dies nicht sicher beherrschen, sollten in Wäldern nur angeleint laufen, da die Verantwortung für alles was der Hund tut, der Halter trägt. Blechschmidt: „Wir appellieren vor allem an die Vernunft der Menschen und empfehlen unbedingt den Besuch einer Hundeschule. Viele Hundeschulen bieten auch schon ein Antijagd-Training an. Davon profitiert auch der Hund. Denn nicht jede Jagdbeute ist tatsächlich so hilflos wie ein Rehkitz, oder ein Hase. Genauso gern legen sich Hunde mit Wildschweinen an, die gerade wenn sie Junge führen, leicht von der Beute zum Jäger werden können.

Hundesteuer in Deutschland

Deutschlandweit leben offiziell 5,5 Millionen Hunde. Durch die dafür veranschlagte Hundesteuer, kommt inzwischen ein nicht unbeträchtlicher Betrag zusammen. Allerdings meldet nicht jeder Hundebesitzer sein Tier auch an, um zumindest einen Teil der Kosten zu sparen. Das ist jedoch auch den Stadtverwaltungen nicht entgangen. Ähnlich wie das Vorbild der umstrittenen Steuer-CD-Affäre, während der bereits die Bekanntgabe des Kaufs der Daten von Steuersündern dafür sorgte, dass sich Tausende Steuerhinterzieher beim Finanzamt meldeten, hat jetzt die Stadt Fellbach erfolgreich versucht, einen Teil der heimlichen Hundebesitzer zur Zahlung ihrer Steuern zu bewegen. Vorausgegangen war eine Schätzung, nach der rund 13 Prozent aller Bürger der Stadt einen Hund hielten – gemeldet waren allerdings nur 2,7 Prozent. Also verschickte die Stadtverwaltung einen offiziellen Brief an alle Haushalte in Fellbach mit der Aufforderung, ihren Hund beim zuständigen Finanzamt anzumelden. Viel Freunde haben sie sich damit nicht gemacht; weder bei den angeschriebenen Hunde-freien Personen, noch bei den Hundebesitzern, die ihren Hund ordentlich angemeldet hatten. Es führte jedoch auch dazu, dass sich etliche Hundebesitzer dazu durch rangen, ihren bisher noch nicht gemeldeten Hund beim Finanzamt zu melden. „Ich höre von den Kollegen in anderen Rathäusern, dass deren Aktionen enorm erfolgreich waren“, sagt Karin Heindl, die Abteilungsleiterin im Kämmereiamt. Als nächsten Schritt plant sie, eine Hundebestandsaufnahme durch städtische Beauftragte, die alle Häuser der Stadt abklappern sollen. Heindl: „Meistens erkennt ein geübtes Auge sofort, ob in einem Haushalt ein Hund gehalten wird – wenn der den Besucher nicht sogar höchst persönlich schwanzwedelnd oder bellend begrüßt“. Diejenigen, die dann keine Steuerzahlung nachweisen können, sollen ein Bußgeld zahlen müssen.

„Gefährliche Hunde“ müssen angeleint bleiben

In einem Kölner Park wurde am Neujahrstag ein fünfjähriger Junge von einer Rottweiler-Hündin angegriffen und schwer verletzt. Der nicht angeleinte Rottweiler war ohne ersichtlichen Grund auf das Kind losgegangen, dass mit seiner Oma und deren Hund im Park spazieren ging. Der hinzu eilende Besitzer des Rottweilers gab an, seinen Hund auf einer Freilauffläche abgeleint und aus den Augen verloren zu haben. Gegen ihn wird wegen Körperverletzung und Verstoßes gegen die Hundeverordnung ermittelt. Auch wenn eine für Hunde ausgewiesene Freilauffläche vorhanden ist, ist der Besitzer eines als gefährlich eingestuften Hundes verpflichtet, seinen Hund angeleint zu lassen und nicht ohne Maulkorb das eigene Grundstück zu verlassen. Da es immer wieder zu Angriffen durch Rottweiler kommt, sollte man sich schon gut überlegen, ob sich diese Rasse als Stadthund eignet.